AGBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RK-Services GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:
- Die Ausführung des bestätigten Auftrages erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten durch die Auftragserteilung oder bei Abnahmen der Leistungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Soweit individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) nur ergänzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen individuellen vertraglichen Vereinbarungen und den AGB haben die individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen Vorrang. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten nachstehende AGB fort, auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise.
- Vor der Tätigkeitsaufnahme sind unsere Mitarbeiter bei Bedarf in die räumlichen Gegebenheiten und Gefahren einzuweisen. Es obliegt dem Auftraggeber unsere Mitarbeiter auf die erkennbaren, eventuellen Schadensrisiken bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen hinzuweisen. Unterlässt der Auftraggeber den entsprechenden Hinweis, kann er wegen einer insoweit eingetretenen Beschädigung Schadensersatzansprüche nicht geltend machen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, unseren Mitarbeitern ohne Berechnung Wasser und Strom für den Bereich der einzusetzenden Maschinen in dem für die Durchführung der Leistung erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für Verletzungen seiner Verkehrssicherungspflichten bei Personen- und / oder Sachschäden des RK-Services, an den Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern des RK-Services sowie dessen Maschinen und Geräte, als auch für Schäden am Eigentum des Auftraggebers selbst, für jedweder Art von Fahrlässigkeit.
- Die von uns zu leistenden Arbeiten werden unter Berücksichtigung der geltenden berufsgenossenschaftlichen, ordnungsrechtlichen und fachlichen Vorschriften, Regeln und Gesetzen erbracht. Anweisungen des Auftraggebers entgegen der genannten Vorschriften, Regeln und Gesetzen sind nicht Vertragsbestandteile und dürfen nicht durch uns ausgeführt werden.
- Unsere Leistungen werden mit den vereinbarten Preisen abgerechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb 14 Tagen nach Ausstellungsdatum fällig. Im Falle der Begleichung mittels Schecks oder Wechsel werden diese nur Erfüllungshalber angenommen. Die mit der Begehung verbundenen Spesen und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum tritt, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedürfte, Verzug im Sinne des § 284 BGB ein. Mit Verzugseintritt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweilig gültigen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines eventuellen weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Schadensersatzansprüche wegen nicht termingerechter Leistung bestehen nur, wenn ein Termin ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart worden ist, oder wenn nach Eintritt des Verzuges eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und fruchtlos verstrichen ist. Der Umfang der Schadensersatzansprüche regelt sich nach dem Gesetz. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, das der Schaden wegen grober Fahrlässigkeit oder Verzuges unserer Mitarbeiter eingetreten ist. Die RK-Services sowie seine zum Zeitpunkt der Leistungserbringung beschäftigten Angestellten haftet in voller Höhe bei eigener groben Fahrlässigkeit und Vorsatz, außerdem dem Grunde nach auch für grobfahrlässiges bzw. vorsätzliches Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Die Höhe für die Haftung des Erfüllungsgehilfen ist auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die RK-Services erklären sich im Schadensfall bereit, , auf Verlangen die Ansprüche gegenüber seinem Haftpflichtversicherer, die im Maximalfall € 1.203.000,- bei Personen- und Sachschäden betragen, an den Auftraggeber abzutreten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Beendigung unserer Leistung diese umgehend zu besichtigen und auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Unterlässt er dies, gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei genehmigt. Sollten an der von uns erbrachten Leistung Mängel festgestellt werden können, so hat der Auftraggeber diese umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen schriftlich und spezifiziert zu rügen. Er hat diese Mängel so zu bezeichnen, dass eine Beseitigung der Mängel ohne weitere Nachforschungen umgehend möglich ist. Wir sind dann verpflichtet und berechtigt, für eine unentgeltliche Nachbesserung zu sorgen. Sollten wir diese Verpflichtung nicht nachkommen oder sollte die Nachbesserung unmöglich sein, hat der Auftraggeber nach Setzung einer fruchtlos verlaufenden, angemessenen Nachfrist das Recht, das vereinbarte Entgeld angemessen zu mindern. Kommt der Auftraggeber der Rügepflicht in der bezeichneten Frist und Form nicht nach, entfallen sämtliche ihm zustehenden Ansprüche wegen tatsächlicher vorhandenen oder vermeintlichen Mängel unserer Leistung.
- Soweit rechtlich zulässig, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Darmstadt vereinbart. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die von uns zu erbringende Leistung ausgeführt wurde.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen nicht berührt.
Mörfelden-Walldorf, den 01.01.2016
RK-Services GmbH